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Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
die über- und außerplanmäßigen Ausgaben einschließlich der Vorgriffe und ihre Begründung,
die Einnahmen und Ausgaben sowie den Bestand an Sondervermögen und Rücklagen,
den Jahresabschluss bei Landesbetrieben,
die nicht veranschlagten Einnahmen aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen.
Das Ministerium der Finanzen kann im Einvernehmen mit dem Rechnungshof von der Vorlage der Übersichten nach den Nummern 3 bis 5 absehen.
Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
Der Haushaltsrechnung sind Übersichten beizufügen über
eine Einnahmenübersicht, aus der insbesondere die Entwicklung des Einnahmen-Voranschlags, die Ausführung der Einnahmen und die festgestellten Forderungen…
der Betrag der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben sowie der Vorgriffe.
Über die Einnahmen und Ausgaben von sind Übersichten dem Haushaltsplan als Anlagen beizufügen oder in die Erläuterungen aufzunehmen. Das Ministerium der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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