§ 84 BHOBundeshaushaltsordnung
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 84 SäHO SNSächsische Haushaltsordnung
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 84 NRW-27976Landeshaushaltsordnung (LHO)
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 41 HGrGGesetz über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder
Der kassenmäßige Abschluß und der Haushaltsabschluß sind in einem Bericht zu erläutern.
§ 83 Nr. 1 Buchst. b BHOBundeshaushaltsordnung
das kassenmäßige Gesamtergebnis nach § 82 Nr. 1 Buchstabe e;