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Die in Gesetzen und Rechtsverordnungen dem Landesjugendamt beim Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz auch unter dessen früherer Bezeichnung Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung zugewiesenen Zuständigkeiten gehen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes auf das Landesjugendamt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie über.