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Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag in jeder Legislaturperiode über die Entwicklungen in der Jugendhilfe sowie die Folgerungen für die Jugendhilfe im Freistaat Sachsen.
§ 16 wird wie folgt gefasst: „§ 16 Unterrichtung des Landtags Die Staatsregierung unterrichtet den Landtag in jeder Legislaturperiode über die Entwicklungen in…
§ 16 wird wie folgt gefaßt: „ § 16 Unterrichtung des Landtages Die Staatsregierung berichtet dem Sächsischen Landtag entsprechend der Maßgaben von § 84 Abs. 1…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag einmal in der Legislaturperiode über die wichtigsten Entwicklungstendenzen in der Kinder- und Jugendpolitik im Lande…
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung berichtet dem Sächsischen Landtag in zweijährigem Abstand zur Lage des…
Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat in jeder Legislaturperiode einen Bericht über die Lage junger Menschen und die Bestrebungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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