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Die Landesregierung berichtet dem Landtag einmal in der Legislaturperiode über die wichtigsten Entwicklungstendenzen in der Kinder- und Jugendpolitik im Lande unter Berücksichtigung allgemeiner Rahmenbedingungen junger Menschen und bestehender und auszugleichender geschlechtsspezifischer Benachteiligungen, sowie über laufende und beabsichtigte landespolitische Maßnahmen und Zielsetzungen und Leistungen für Kinder und Jugendliche für die laufende Legislatur (Kinder- und Jugendbericht). Die Landesregierung beruft externen und internen Sachverstand zur Erstellung des Berichts. 3. Abschnitt Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe