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Die für die gesundheits-, bau- und feuerpolizeiliche sowie für die schulische Überwachung zuständigen Stellen haben das Landesjugendamt über Beanstandungen, die das Wohl der in den Einrichtungen betreuten Minderjährigen beeinträchtigen können, zu unterrichten, falls diese nicht innerhalb einer gesetzten Frist behoben werden.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Zuständigkeitsbereich erlaubnispflichtige Einrichtungen liegen oder der die erlaubnispflichtige Einrichtung…
Werden gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes bekannt, hat die Leitung der Einrichtung oder die Kindertagespflegeperson den…
Erlangt ein Jugendamt Kenntnis davon, dass eine in seinem Bereich gelegene Einrichtung oder sonstige Wohnform im Sinne von § 48a Abs. 1 SGB VIII ohne Erlaubnis…
Die Pflegeperson hat dem Jugendamt Auskunft über die Pflegestelle und das Kind zu erteilen und es über wichtige Ereignisse zu unterrichten, die das Wohl des…
Erlangt ein Jugendamt Kenntnis davon, dass eine in seinem Bezirk gelegene Einrichtung ohne Erlaubnis Kinder und Jugendliche aufnimmt oder dass Tatsachen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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