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Das Landeskriminalamt ist Prüfungs- und Bewilligungsbehörde für ein- und ausgehende polizeiliche Rechtshilfeersuchen und koordiniert polizeiliche Belange bei der justiziellen Rechtshilfe.
Das Landeskriminalamt ist zentrale Verbindungs- und Ansprechstelle für die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit sowie für die Zusammenarbeit mit EUROPOL.
Das Landeskriminalamt ist zentrale Dienststelle nach § 1 Abs. 2 des Bundeskriminalamtgesetzes und zuständig für kriminalpolizeiliche Angelegenheiten.
Das Landeskriminalamt ist als zentrale Stelle im Sinne des § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 des Polizeiorganisationsgesetzes zuständig für
Das Landeskriminalamt ist auf der Grundlage des § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 des Polizeiorganisationsgesetzes zuständig für die Auswertung und Analyse von…
Das Landeskriminalamt ist unter den Voraussetzungen des § 13 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Polizeiorganisationsgesetzes zuständig für
Das Landeskriminalamt hat alle für die vorbeugende Bekämpfung sowie für die Erforschung und Verfolgung von Straftaten bedeutsamen Informationen und Unterlagen…
Das Landeskriminalamt ist zuständige Landesbehörde der Polizei im Sinne von § 4 Absatz 2 Nummer 1 und § 17 Absatz 1 des Bundeskriminalamtgesetzes vom 1. Juni…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.