Art. 3 Nr. 1 SN-21632Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung
Die Überschrift wird durch die folgende Überschrift ersetzt: „Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur berufsbegleitenden Qualifizierung von…
§ 39 LKQualiVO SNBerufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen
Lehrkräfte, die eine wissenschaftliche oder eine schulpraktische Ausbildung vor Inkrafttreten dieser Verordnung begonnen haben, schließen diese nach der…
Art. 3 Satz 2 Nr. 8 SN-19495Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehreraus- und -weiterbildung
gemäß § 2 Absatz 4 als Fachlehrkraft und eine Hochschulzugangsberechtigung nachweist sowie eine Lehrbefähigung in einem weiteren Fach, einer weiteren…
§ 19 Nr. 5 LKQualiVO SNZulassungsvoraussetzungen
als Lehrkraft im Freistaat Sachsen unbefristet an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft mit mindestens…
Art. 1 Abs. 4 SN-17232Gesetz zur Weiterentwicklung des Schulwesens im Freistaat Sachsen
„(3) Die oberste Schulaufsichtsbehörde wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Regelungen über die Ausbildung, Weiterbildung und Prüfung der Lehrer zu erlassen.…