§ 7 Abs. 1 FachlkVO SNFachlehrkräfteverordnung
Die Ausbildung gliedert sich jeweils in einen theoretischen Teil an der Schulaufsichtsbehörde und einen praktischen Teil an der Ausbildungsschule. Beide…
§ 3 Abs. 2 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Die fachtheoretische Ausbildung und die berufspraktische Ausbildung sind eng aufeinander bezogen. Am Ende des fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts wird die…
§ 9 Abs. 2 FachlkVO SNFachlehrkräfteverordnung
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Ausbildung zur Fachlehrkraft für die Fachpraxis absolvieren den praktischen Teil der Ausbildung innerhalb ihres…
§ 9 Abs. 1 ImSchVwtDAPV SLVerordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes, Fachrichtung Technischer Verwaltungsdienst, Fachgebiet Arbeits- und Immissionsschutzverwaltung Vom 7. Dezember 1999
Die Ausbildung im Rahmen des Vorbereitungsdienstes besteht aus einem berufspraktischen und einem theoretischen Teil.