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Die Ausbildung zur Staatlich anerkannten Erzieherin oder zum Staatlich anerkannten Erzieher dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in Auf den Umfang der in geeigneten Praxiseinrichtungen abzuleistenden Stunden können bis zu 600 Stunden und auf die verpflichtenden Arbeitsgemeinschaften an der Fachschule können bis zu 40 Stunden angerechnet werden, wenn vor Aufnahme in die Fachstufe I eine landesrechtlich geregelte, einschlägige berufliche Erstausbildung mit dem Niveau 4 im Deutschen- und Europäischen Qualifikationsrahmen erfolgreich abgeschlossen wurde.
die Fachstufe I und in die Fachstufe II der fachtheoretischen Ausbildung (fachrichtungsübergreifender und fachrichtungsbezogener Lernbereich des Pflichtbereichs, fachrichtungsbezogener Lernbereich des Wahlpflichtbereichs und unterstützender Lernbereich) im Umfang von insgesamt mindestens 2.880 Stunden zuzüglich Praxisanteilen (400 Stunden aus dem praktischen Lernbereich) an der Akademie für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschule für Sozialpädagogik -,
eine anschließende berufspraktische Ausbildung im Umfang von 1.200 Stunden in geeigneten Praxiseinrichtungen mit begleitenden, verpflichtenden Arbeitsgemeinschaften an der Fachschule im Umfang von mindestens 80 Stunden (beides aus dem praktischen Lernbereich).
Die fachtheoretische Ausbildung und die berufspraktische Ausbildung sind eng aufeinander bezogen. Am Ende des fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts wird die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 1, am Ende des berufspraktischen Ausbildungsabschnitts die Staatliche Abschlussprüfung/Teil 2 abgelegt. Auch während der berufspraktischen Ausbildung besteht ein Schulverhältnis.