§ 10 LKQualiVO SNZiel der schulpraktischen Ausbildung
Durch die schulpraktische Ausbildung werden in einem engen Bezug zur Schulpraxis pädagogische, fachdidaktische und schulrechtliche Kenntnisse sowie Fähigkeiten…
§ 17 Abs. 2 LKQualiVO SNQualifizierungszeugnis
Das Qualifizierungszeugnis weist die Lehrbefähigung in dem geprüften Fach oder der geprüften Fachrichtung für Lehrkräfte mit einer Qualifikation nach § 11…
Art. 2 SN-20247Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung
„(2) Das Qualifizierungszeugnis weist die Lehrbefähigung in dem geprüften Fach, der geprüften Fachrichtung oder dem geprüften Förderschwerpunkt aus für…
Art. 3 SN-19495Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehreraus- und -weiterbildung
„(1) Zu einer wissenschaftlichen Ausbildung in einem Fach, einer Fachrichtung oder einem Förderschwerpunkt wird im Rahmen der Ausbildungskapazität auf Antrag…
Art. 1 Nr. 4 SN-17341Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehrer-Qualifizierungsverordnung und der Lehramtsprüfungsordnung II
„Die wissenschaftliche Ausbildung nach Absatz 2 Nummer 2 in einem Fach nach § 23 Absatz 3 Nummer 1 der Lehramtsprüfungsordnung I dauert mindestens drei…