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Das Feststellungsverfahren für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist bestanden
im Fall von § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 und 2, wenn das Kolloquium mit „erfüllt die Anforderungen“ bewertet worden ist,
im Fall von § 26 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3, wenn jede Komplexprüfung mit „erfüllt die Anforderungen“ bewertet worden ist.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.