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Zu einem Feststellungsverfahren für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in einem Fach oder einer Fachrichtung wird auf Antrag zugelassen, wer nachweist:
eine Grundqualifikation gemäß § 2 Absatz 3 als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger,
eine mindestens fünfjährige Unterrichtstätigkeit in dem Fach oder der Fachrichtung im Umfang von mindestens sechs Unterrichtsstunden pro Woche im Durchschnitt an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft im Freistaat Sachsen sowie
eine unbefristete Tätigkeit als Lehrkraft im Freistaat Sachsen an einer Schule in öffentlicher oder freier Trägerschaft mit mindestens der Hälfte des Regelstundenmaßes.
Daneben ist nachzuweisen
für Grundschulen eine Lehrerlaubnis in der Grundschuldidaktik,
für Förderschulen eine Lehrerlaubnis für einen Förderschwerpunkt der einstellenden Förderschule,
für Oberschulen, Gymnasien oder berufsbildende Schulen eine Lehrbefähigung für ein Fach oder eine Fachrichtung.
Zu dem Feststellungsverfahren wird nicht zugelassen, wer
die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine angestrebte Lehrerlaubnis oder Lehrbefähigung in dem Fach oder der Fachrichtung endgültig nicht nachgewiesen hat,
bereits zu einer wissenschaftlichen oder schulpraktischen Ausbildung zugelassen war und ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes ausgeschieden ist oder
die schulpraktische Prüfung für das jeweilige Lehramt endgültig nicht bestanden hat.
Die Lehrer-Qualifizierungsverordnung vom 26. März 2020 (SächsGVBl. S. 125), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. Oktober 2023 (SächsGVBl. S. 822)…
Zu dem Feststellungsverfahren wird nicht zugelassen, wer die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten für eine angestrebte Lehrbefähigung in…
gemäß § 2 Absatz 3 als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger nachweist und eine unbefristete Lehrerlaubnis für das Fach oder die Fachrichtung, für das oder…
gemäß § 2 Absatz 3 Nummer 1 als Seiteneinsteigerin oder Seiteneinsteiger die Lehrbefähigungen für zwei Fächer, zwei Fachrichtungen, eine Fachrichtung und ein…
für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger an Grundschulen und an Förderschulen die Lehrerlaubnis sowie
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.