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Ist in derselben Sache die örtliche oder sachliche Zuständigkeit mehrerer Abfallwirtschaftsbehörden begründet oder ist es zweckmäßig, eine Angelegenheit in benachbarten Bezirken einheitlich zu regeln, kann die gemeinsame nächsthöhere Behörde die zuständige Behörde bestimmen.
Ist auch die Behörde eines anderen Landes zuständig, kann die Landesregierung mit der zuständigen Behörde des anderen Landes die gemeinsam zuständige Behörde vereinbaren.
Ist in derselben Sache die örtliche oder sachliche Zuständigkeit mehrerer Behörden begründet oder ist es zweckmäßig, eine Angelegenheit in benachbarten Bezirken…
Ist in derselben Sache die örtliche oder sachliche Zuständigkeit mehrerer Umweltschutzbehörden begründet oder ist es zweckmäßig, eine Angelegenheit in…
Die gemeinsame nächsthöhere Behörde bestimmt die zuständige Behörde, wenn
1Sind in derselben Sache mehrere Behörden zuständig oder ist es zweckmäßig, eine Angelegenheit in benachbarten Gebieten einheitlich zu regeln, so bestimmt das…
Ist in derselben Sache die Zuständigkeit einer Behörde eines anderen Bundeslandes gegeben, so kann das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz mit der…
Ist in derselben Sache auch die Zuständigkeit einer Behörde eines anderen Bundeslandes gegeben, so kann das Ministerium für Umwelt mit der zuständigen Behörde…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.