Art. 28 Abs. 3 32026R1392VERORDNUNG (EU) 2026/1392 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Mai 2026 über die Erzeugung und das Inverkehrbringen forstlichen Vermehrungsguts, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/2031 und (EU) 2017/625 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/105/EG des Rates (FVG-Verordnung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die zuständigen Behörden verfügen über die rechtlichen Befugnisse, amtliche Kontrollen und andere amtliche Tätigkeiten durchzuführen, sowie über die rechtlichen…
§ 306 Abs. 4 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Die Bediensteten der Aufsichtsbehörde und die nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 beteiligten oder beauftragten Personen dürfen für Prüfungen nach Absatz 1 Satz 1…
§ 44 Abs. 3 Nr. 1 UERVVerordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote
während der Geschäfts- oder Betriebszeit Grundstücke sowie Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie Transportmittel zu betreten,
§ 7 Abs. 4 Nr. 1 LegRegGGesetz über die Registrierung von Betrieben zur Haltung von Legehennen
das Betreten der Grundstücke, Geschäftsräume und Wirtschaftsgebäude nach Absatz 3 Nr. 1, die dort vorzunehmenden Besichtigungen nach Absatz 3 Nr. 2, die…
§ 11 Abs. 3 ProdSGGesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
Die Befugnis erteilende Behörde und die von ihr beauftragten Personen sind befugt, zu den Betriebs- und Geschäftszeiten Betriebsgrundstücke und Geschäftsräume…