§ 1 Abs. 1 MautSysGGesetz über den Betrieb elektronischer Mautsysteme
Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für
§ 2 Nr. 2 Lkw-MautVMaßgebliche Tatsachen für die Mauterhebung
die Strecke einschließlich Zwischenstationen, auf der eine mautpflichtige Straßenbenutzung erfolgen soll,
§ 1 MautRegVVerordnung über die Führung des Mautdienstregisters
Diese Verordnung regelt die Einzelheiten zu den Angaben im Mautdienstregister und das Verfahren zur Aktualisierung und Bekanntmachung des Registers nach § 21…
§ 11 Abs. 4 BFStrMGGesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen
Für das auf den Streckenabschnitten nach § 1 Absatz 4 angefallene Mautaufkommen findet die Zweckbindung nach Absatz 3 Satz 2 keine Anwendung.
§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BFStrMGGesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen
Strecke, für die die Maut entrichtet wurde,