§ 4 Abs. 3 Lkw-MautVManuelles Mauterhebungssystem
Der Mautschuldner hat die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nach § 2 Nummer 1 bis 6 wahrheitsgemäß und vollständig einzugeben (Einbuchung).
§ 9 Abs. 4 FStrPrivFinGGesetz über den Bau und die Finanzierung von Bundesfernstraßen durch Private
Der Schuldner hat bei der Mautgebührenerhebung nach Maßgabe des § 10 mitzuwirken. Er hat die technischen Einrichtungen zur Mautgebührenerhebung ordnungsgemäß zu…
§ 4 Abs. 4 BFStrMGGesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen
Der Mautschuldner hat bei der Mauterhebung mitzuwirken. Er hat die technischen Einrichtungen zur Mautentrichtung ordnungsgemäß zu nutzen und die für die Maut…
§ 5 Abs. 1 Lkw-MautVAutomatisches Mauterhebungssystem
Die Teilnahme an dem automatischen Mauterhebungssystem erfordert die Anmeldung des Mautschuldners beim Betreiber oder einem Anbieter nach den §§ 4e und 4f des…
§ 5a Abs. 1 Lkw-MautVTeilautomatisches Mauterhebungssystem
Die Teilnahme an dem teilautomatischen Mauterhebungssystem erfolgt über eine vom Betreiber bereitgestellte Applikation für mobile Endgeräte mit…