Gesetz Nr. 2046 über die Berufsbezeichnungen „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ (Lebensmittelchemikergesetz Saarland - LMChemG SL -) Vom 18. November 2021
Eine Erlaubnis, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nach bisherigem Recht erteilt worden ist, gilt als Erlaubnis im Sinne dieses Gesetzes.
§ 8 LMChemG SL
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