LMeerSchÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 5 LMeerSchÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande aus Art 4(1)Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.(2) Art 4