LMeerSchÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungEingangsformel LMeerSchÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Juni 1974 zur Verhütung der Meeresverschmutzung vom Lande ausArt 1 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:Art 1