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Die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Medienkommission haben Anspruch auf Ersatz von Reisekosten mit Ausnahme des Tagegeldes. Das Nähere regelt die LfM durch Satzung, die der Genehmigung der Rechtsaufsicht bedarf.
Neben den Reisekosten nach Absatz 1 erhalten die Mitglieder der Medienkommission für die jeweils erste monatliche Sitzung der Medienkommission und die jeweils erste monatliche Sitzung ihrer Ausschüsse bei Teilnahme ein Sitzungsgeld von jeweils 200 Euro. Für jede weitere monatliche Sitzung beträgt das Sitzungsgeld bei Teilnahme 30 Euro. Gleiches gilt für die stellvertretenden Mitglieder im Fall einer Vertretung. Zudem haben die Mitglieder Anspruch auf eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 350 Euro. Die oder der Vorsitzende erhält die Aufwandsentschädigung in 2,8-facher, das Mitglied, das die Stellvertretung im Vorsitz wahrnimmt, und Vorsitzende von Ausschüssen in 1,9-facher Höhe; die stellvertretenden Mitglieder der Medienkommission erhalten die Aufwandsentschädigung in 0,75-facher Höhe. Unterabschnitt 3 Direktorin oder Direktor
Die Mitglieder und die stellvertretenden Mitglieder des Rundfunkrats haben Anspruch auf Ersatz von Reisekosten, auf Tage- und Übernachtungsgelder nach Maßgabe…
Die Mitglieder des Medienrats sind ehrenamtlich tätig. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Die Mitglieder des Medienrats und seiner Ausschüsse…
Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Anspruch auf Ersatz von Reisekosten, auf Tage- und Übernachtungsgelder nach Maßgabe der Vorschriften des…
Die Mitglieder des Fernsehrates und des Verwaltungsrates haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung, Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten mit Ausnahme…
Die Mitglieder des Rundfunkrats haben Anspruch auf Sitzungsgelder und Ersatz von Reisekosten mit Ausnahme des Tagegeldes. Das den Vorsitz führende Mitglied und…
Der Vorsitz, die weiteren unparteiischen Mitglieder und die Stellvertretungen erhalten Reisekosten nach den Vorschriften über die Reisekostenvergütung für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.