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Die Direktorin oder der Direktor wird von der Medienkommission für sechs Jahre gewählt. Die Direktorin oder der Direktor muss die Befähigung zum Richteramt haben. Die Stelle ist öffentlich auszuschreiben. Die Wiederwahl ist zulässig. Eine Neuwahl darf frühestens neun Monate vor Ablauf der laufenden Amtsperiode erfolgen.
Eine Abwahl vor Ablauf der Amtszeit ist nur aus wichtigem Grund zulässig und bedarf mindestens zwei Drittel der Stimmen der Mitglieder der Medienkommission.
Die oder der Vorsitzende der Medienkommission schließt den Dienstvertrag mit der gewählten Person ab und vertritt die LfM gegenüber dieser gerichtlich und außergerichtlich. Der Dienstvertrag orientiert sich an den Grundsätzen, die für Beamte auf Zeit gelten. Die Bezüge und die Versorgungsleistungen dürfen höchstens einer Besoldung und Versorgung nach Besoldungsgruppe B 10 der Landesbesoldungsordnung B des Landesbesoldungsgesetzes vom 14. Juni 2016 (GV. NRW. S. 310, ber. S. 642) in der jeweils geltenden Fassung einschließlich Familienzuschlag entsprechen. Darüber hinausgehende Zusatzleistungen sind zulässig, wenn im Aufgabenbereich und Interesse der LfM Funktionen in europäischen Koordinationsgremien wahrgenommen werden, die über die bloße Vertretung der LfM nach § 102 hinausgehen. Der Dienstvertrag sowie Änderungen des Dienstvertrages bedürfen der Genehmigung der Rechtsaufsicht.
Die Direktorin oder der Direktor nimmt nach Ablauf der Amtszeit die Geschäfte wahr, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger das Amt angetreten hat.
Die Amtszeit der Direktorin oder des Direktors beträgt sechs Jahre. Nach Ablauf der Amtszeit führt die Direktorin oder der Direktor die Geschäfte bis zur…
Die Intendantin oder der Intendant wird auf sechs Jahre gewählt und nimmt nach Ablauf der Amtszeit die Geschäfte wahr, bis die Nachfolge durch Wahl bestimmt…
Die Medienkommission wählt aus ihrer Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden…
Endet das Amt eines Mitglieds der Medienkommission vorzeitig, wird die im Amt nachfolgende Person für den Rest der laufenden Amtsperiode nach Maßgabe der für…
Ein Mitglied wird durch die Medienkommission bestimmt. Natürliche Personen können sich bis spätestens sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Amtszeit der…
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann die Medienkommission von der Direktorin oder dem Direktor die erforderlichen Auskünfte verlangen und Einsicht in die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.