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Im Handlungsbereich „Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Produkte zu entwickeln und zu vermarkten, Herstellungsprozesse zu planen und zu überwachen sowie Gastronomiekonzepte zu entwickeln und zu integrieren und dabei die schwerpunktspezifischen Kompetenzen zu nutzen.
In diesem Rahmen kann Folgendes geprüft werden:
Erstellen eines Planes zur Organisation eines Gastronomiebetriebes,
Festlegen von Angebotspaletten,
Herstellen, Anrichten und Erläutern eines anlass- oder themenbezogenen Snackarrangements nach von der zu prüfenden Person festgelegter Angebotspalette,
Erstellen eines Personaleinsatzplanes und
Unterweisen in der Herstellung, im Servieren und im Erläutern von Getränken.
die Arbeitsschritte zu planen,
Dienstpläne und Serviceeinteilungen zu prüfen.
die Arbeitsschritte zu planen,
Serviceregeln und Servierarten zu beschreiben, Serviceabläufe zu planen und darzustellen,
Gastronomiekonzepte für Imbiss, Café und Außer-Haus-Service ausgestalten und realisieren,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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