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Die untere Naturschutzbehörde soll auf Vorschlag des Naturschutzbeirats Beauftragte für den Außendienst bestellen (Naturschutzbeauftragte). Diese bilden die Naturschutzwacht. Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden. Die Tätigkeit in der Naturschutzwacht ist eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Kreis oder die kreisfreie Stadt.
Die untere Naturschutzbehörde regelt durch eine Dienstanweisung die Obliegenheiten der Naturschutzwacht. Die oberste Naturschutzbehörde legt den Rahmen der Dienstanweisung fest. Sie kann hierbei ein Dienstabzeichen vorschreiben.
Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes…
1Die in der Naturwacht Tätigen unterstehen der Aufsicht der obersten Naturschutzbehörde. 2Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen…
Soweit in diesem Gesetz, im Bundesnaturschutzgesetz, den dazu ergangenen Durchführungsvorschriften sowie in anderen Vorschriften des Naturschutzrechts,…
1Die örtlichen Naturschutzbeauftragten unterstehen der Aufsicht der Gemeinden. 2Sie müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen…
Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft werden bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Die Beiräte sollen bei Schutz,…
Abweichend von § 47 Absatz 3 Nummer 2 des Saarländischen Naturschutzgesetzes ist die oberste Naturschutzbehörde zuständige Naturschutzbehörde. Die Zuständigkeit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.