LobbyRG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 10 LobbyRGInkrafttretenGesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung § 9Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. § 9