LohnUGAÜV 7 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 4 LohnUGAÜV 7InkrafttretenSiebte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung § 3Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft. § 3