§ 14 Abs. 2 OrdenGGesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Absatz 1 gilt nicht für Orden und Ehrenzeichen, die vor dem 8. Mai 1945 verliehen worden sind (§ 10). Die zuständige Landesbehörde kann darüber hinaus…
§ 1 Abs. 1 OrdenNachwVVerordnung über den Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen und den Nachweis von Verwundungen und Beschädigungen
Als Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen, die vor dem 8. Mai 1945 verliehen worden sind, gelten auch
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 OrdenGGesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Orden und Ehrenzeichen, die vom 1. August 1934 bis zum 31. August 1939 für Verdienste um die Olympischen Spiele 1936, um den Luftschutz, das Feuerwehrwesen und…
§ 3 Abs. 3 OrdenGGesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Die mit einer öffentlichen Dienststellung oder akademischer Würde verbundenen äußeren Abzeichen werden durch dieses Gesetz nicht berührt. Das gleiche gilt für…
§ 10 Abs. 1 OrdenGGesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen
Als Besitznachweis für Orden und Ehrenzeichen, die vor dem 8. Mai 1945 verliehen worden sind, gilt auch die ordnungsgemäße Eintragung der Verleihung in den…