LPachtVG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungSachgebietBürgerliches Recht - Bürgerliches Gesetzbuch und Nebengesetze§ 1 LPachtVGAnwendungsbereichGesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen§ 2 Den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen Landpachtverträge nach § 585 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.§ 2