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Der Landespflegeausschuss tritt in der Regel alle vier Monate zusammen. Er wird vom Vorsitzenden/von der Vorsitzenden einberufen.
Eine Sitzung ist darüber hinaus einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder des Ausschusses dies unter Angabe der Tagesordnungspunkte beantragt.
Die Mitglieder des Ausschusses sind zu den Sitzungen spätestens zwei Wochen vor dem Sitzungstermin schriftlich oder in elektronischer Form einzuladen. Der Einladung ist eine Tagesordnung mit den notwendigen Erläuterungen und Unterlagen beizufügen.
Der Ausschuss ist verhandlungsfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich.
Der Ausschuss kann zu seinen Beratungen Sachverständige hinzuziehen, wenn dies im Hinblick auf Bedeutung und Problematik des jeweiligen Beratungsgegenstandes geboten ist.