LPflAV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über die Errichtung eines Landespflegeausschusses (Landespflegeausschussverordnung) Vom 31. Januar 1995
Die Mitglieder des Landespflegeausschusses führen ihr Amt als Ehrenamt. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden.