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Das vorsitzende Mitglied des Regionalrates, dessen Stellvertretung, die Fraktionsvorsitzenden, die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden und die Sprecher der im Regionalrat vertretenden Parteien und Wählergruppen erhalten neben den Entschädigungen, die den Mitgliedern der Regionalräte nach den §§ 11 bis 16 zustehen, eine besondere zusätzliche Aufwandsentschädigung. Diese beträgt für das vorsitzende Mitglied und die Fraktionsvorsitzenden den dreifachen Satz nach § 11 Absatz 1 Satz 2 und für die Stellvertretung des vorsitzenden Mitglieds (höchstens zwei Stellvertretungen), die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sowie für die Sprecher der jeweiligen Parteien und Wählergruppen je den anderthalbfachen Satz nach § 11 Absatz 1 Satz 2. Der Sprecher oder die Sprecherin der jeweiligen Parteien und Wählergruppen erhält keine besondere Aufwandsentschädigung, wenn er oder sie gleichzeitig die Funktion des vorsitzenden Mitglieds oder die Stellvertretung des Regionalrates übernommen hat und in dieser Funktion bereits eine besondere Aufwandsentschädigung erhält.
Fraktionsvorsitzende in Räten und Kreistagen erhalten eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe des zweifachen Satzes der Vollpauschale nach § 2 oder § 3.…
Die Mitglieder von Kommissionen der Regionalräte nach § 10 Absatz 5 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen…
Der Bezirksvorsteher kann neben den Entschädigungen, die ihm als Mitglied der Bezirksvertretung zustehen, eine in der Hauptsatzung festzusetzende…
Fraktionsvorsitzende sowie bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern auch eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, mit…
Fraktionsvorsitzende sowie bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern auch eine stellvertretende Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, mit…
1Der Präsident, die Vizepräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden sowie die Ausschussvorsitzenden erhalten ab dem Tag ihrer Wahl bzw. Benennung eine zusätzliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.