Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitglieder der Arbeitskreise und des Ältestenrates sowie die zu den betreffenden Sitzungen geladenen Sachverständigen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen als Aufwandsentschädigung ein Sitzungsgeld entsprechend § 11. Die Teilnahme an den Sitzungen ist durch eine Anwesenheitsliste nachzuweisen.
Für die Mitglieder des Braunkohlenausschusses, der Arbeitskreise und des Ältestenrates gilt § 10 entsprechend.
Die Mitglieder von Kommissionen der Regionalräte nach § 10 Absatz 5 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen…
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
Für die Rechtsstellung der nach Absatz 3 Satz 1 direkt gewählten Mitglieder gelten die §§ 30, 31, 32 Absatz 2, die §§ 33, 43 Absatz 1 und die §§ 44 und 45…
Vorsitzende von Ausschüssen des Rates mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses und
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.