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Die Mitglieder der Regionalräte erhalten als Aufwandsentschädigung einen Pauschalbetrag sowie für die Teilnahme an den Sitzungen der Regionalräte und den zu ihrer Vorbereitung erforderlichen Sitzungen der dort vorhandenen Gruppierungen der Parteien und Wählergruppen sowie des Ältestenrates ein Sitzungsgeld. Die Höhe entspricht § 1 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe b der Entschädigungsverordnung vom 5. Mai 2014 (GV. NRW. S. 276) in der jeweils geltenden Fassung. Die Teilnahme an den Sitzungen ist durch eine Anwesenheitsliste nachzuweisen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Im Falle der Absätze 1 und 2 wird bei Zahlung der monatlichen Teilpauschale diese zuzüglich eines Sitzungsgeldes in Höhe von 28,20 Euro gezahlt. Sitzungsgelder…
Sitzungsgeld ist ein, auch soweit es als Teil einer Aufwandsentschädigung gewährt wird, pauschalierter Auslagenersatz für die Teilnahme an Sitzungen der Organe…
Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an der Sitzung entstandenen Aufwands wird ein Sitzungstagegeld in Höhe von 16 Euro gewährt. Bei Teilnahme an mehr als…
Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an der Sitzung entstandenen Aufwands wird bei einer Dauer von mehr als 4 vollen Zeitstunden ein Sitzungstagegeld von 7,65…
Die für das Sitzungsgeld festgesetzten Sätze gelten für eine Sitzung. Für eine Sitzung, die nicht am selben Tage beendet wird, dürfen bis zu zwei Sitzungsgelder…
Im Falle von Absatz 1 Satz 1 wird bei Zahlung der monatlichen Teilpauschale diese zuzüglich eines Sitzungsgeldes in Höhe von 61,90 Euro gezahlt. Hat die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.