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Der Regionale Flächennutzungsplan wird durch die Räte der der Planungsgemeinschaft angehörenden Gemeinden gemeinsam beschlossen.
Die Räte können bestimmen, welche Gemeinde den Planbeschluss zugleich für alle Mitglieder der Planungsgemeinschaft der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorlegt.
Der Regionale Flächennutzungsplan kann während des Bestehens der Planungsgemeinschaft nur durch einen gemeinsamen Beschluss aller an der Planungsgemeinschaft beteiligten Gemeinden geändert, ergänzt oder aufgehoben werden.
Mit dem Beschluss über eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans kann die Gemeinde auch bestimmen, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die…
Erfolgt die Regionalplanung durch Zusammenschlüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu regionalen Planungsgemeinschaften, kann ein Regionalplan zugleich die…
Die abgestimmte, bei Landesstraßen bestimmte Planung soll im Flächennutzungsplan vermerkt werden. Soweit sie von mindestens regionaler Bedeutung ist, ist die…
Weicht die Planung eines öffentlichen Planungsträgers vom Regionalen Flächennutzungsplan ab, so gilt § 7 Baugesetzbuch mit der Maßgabe, dass ein Einvernehmen…
Der regionale Planungsträger entscheidet über die Feststellung des Regionalplans. Dieser wird der Landesplanungsbehörde mit einem Bericht zum…
Die der Planungsgemeinschaft angehörenden Gemeinden haben der Landesplanungsbehörde auf Verlangen Auskunft über das Vorliegen von Planungsaktivitäten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.