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Zur ersten Sitzung des Regionalrates sind auch die beratenden Mitglieder gemäß § 8 Absatz 3 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu laden.
Der Regionalrat wählt zu Beginn seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitglieds ohne Aussprache das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertretung. Gewählt ist diejenige Person, für die in geheimer Abstimmung mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen abgegeben worden sind. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet in derselben Sitzung unverzüglich und in gleicher Weise ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Anschließend wird unter Leitung des vorsitzenden Mitglieds des Regionalrates die Wahl der beratenden Mitglieder nach § 8 Absatz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen durchgeführt.
Auch zur ersten Sitzung des Braunkohlenausschusses sind die beratenden Mitglieder nach § 22 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu laden.
Der Regionalrat wählt für die Dauer seiner Wahlperiode aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten…
Der Regionalrat tritt spätestens innerhalb von sechzehn Wochen nach Beginn der Wahlperiode der Gemeindevertretungen zusammen. Diese Sitzung wird vom bisherigen…
Die Mitglieder des Regionalrates sind innerhalb von zehn Wochen nach Beginn der Wahlzeit der Vertretungskörperschaften zu wählen. Innerhalb von sieben Tagen…
Jedes stimmberechtigte Mitglied des Regionalrates hat bei der Berufung der Arbeitgebenden und der Arbeitnehmenden in beiden Wahlgängen je drei Stimmen; es kann…
Innerhalb einer Woche nach Ablauf dieser Frist stellt die Bezirksregierung die Vorschläge in zwei Listen für die Mitglieder nach § 8 Absatz 1 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.