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Der Braunkohlenausschuss wird zu seiner konstituierenden Sitzung vom bisherigen vorsitzenden Mitglied nach Berufung der Mitglieder der Regionalen Bank und der Funktionalen Bank einberufen.
Auch zur ersten Sitzung des Braunkohlenausschusses sind die beratenden Mitglieder nach § 22 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zu laden.
Der Braunkohlenausschuss wählt zu Beginn seiner ersten Sitzung nach der Neuwahl aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten stimmberechtigten Mitgliedes ohne Aussprache das vorsitzende Mitglied und dessen Stellvertreter Gewählt ist, wer in geheimer Abstimmung mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, so findet in derselben Sitzung unverzüglich und in gleicher Weise ein zweiter Wahlgang statt. In diesem Wahlgang ist derjenige gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt hat; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Kapitel 3 Entgelt für die Arbeit im Braunkohlenausschuss und seinen Gremien
Die Mitglieder des Braunkohlenausschusses nach § 21 Absatz 1 des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen sind innerhalb von zehn Wochen nach Beginn der…
Der Braunkohlenausschuss wählt für die Dauer seiner Wahlperiode aus der Mitte der stimmberechtigten Mitglieder unter Leitung des lebensältesten…
Als zuständiges Gremium für die Braunkohlenplanung wird der Braunkohlenausschuss eingerichtet.
Die Anzahl und die Verteilung der stimmberechtigten Mitglieder des Braunkohlenausschusses ergibt sich aus den §§ 20 und 21 des Landesplanungsgesetzes…
des Braunkohlenausschusses. Sind für einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt zwei Mitglieder des Braunkohlenausschusses zu wählen, so gelten dafür die Grundsätze…
Der Braunkohlenausschuss trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Aufstellung der Braunkohlenpläne. Hat der Braunkohlenausschuss…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.