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Die Landschaftsverbände haben ihre Vertretung unverzüglich nach der konstituierenden Sitzung der jeweiligen Verbandsversammlung zu benennen.
Vertreter des Landschaftsverbandes, die Mitgliedschaftsrechte in Organen, Beiräten oder Ausschüssen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen…
Die Landschaftsverbände können ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln, soweit die Gesetze nicht etwas anderes bestimmen.
Die Landschaftsversammlung wählt für die Dauer ihrer Wahlzeit aus ihrer Mitte ohne Aussprache die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Landschaftsversammlung…
Die Landschaftsverbände bestimmen durch ihre Satzungen, ob und inwieweit die örtlichen Träger herangezogen werden bei der
Die Landschaftsversammlung entscheidet über die Angelegenheiten, für die sie nach der Landschaftsverbandsordnung zuständig ist, insbesondere über:
Die Landschaftsversammlung wird von ihrer oder ihrem Vorsitzenden einberufen; im Falle ihrer oder seiner Verhinderung erfolgt die Einberufung durch ihre oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.