Gesetze
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Die kreisfreien Städte und Kreise nehmen ihre Beratungsfunktion durch die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister und die Landrätinnen und Landräte oder eine von ihnen beauftragte Person wahr.
Der Oberbürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen einer Bezirksvertretung verpflichtet, an den Sitzungen der Bezirksvertretung mit beratender Stimme…
Die Kreise und kreisfreien Städte sind zur ortsnahen Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des…
Soweit keine Beigeordneten vorhanden sind, bestellt der Kreistag widerruflich aus dem Kreis der leitenden hauptamtlichen Beamtinnen und Beamten die allgemeine…
Die Kreise und kreisfreien Städte sowie die Großen und Mittleren kreisangehörigen Städte nehmen folgende Aufgaben wahr:
Je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Landschaftsverbände Rheinland oder Westfalen-Lippe, der kreisfreien Städte und der Kreise nehmen mit beratender…
Die Landräte als untere staatliche Verwaltungsbehörden, für kreisfreie Städte die Bezirksregierungen, sind zuständig
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.