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Die Leiterin oder der Leiter des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen kann zur Ergänzung der Ausbildungsveranstaltungen des Studienseminars den Studienreferendarinnen und Studienreferendaren auf Antrag die Durchführung gezielter Betriebspraktika genehmigen. Die Betriebspraktika gelten als Veranstaltungen des Studienseminars. Unterabschnitt 3 Schulpraktische Ausbildung