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Die Studienreferendarin oder der Studienreferendar wird nach der Einstellung in den Vorbereitungsdienst von der Leiterin oder dem Leiter des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen einer Ausbildungsschule zugewiesen, die für die schulpraktische Ausbildung geeignet ist. Gleichzeitig wird die Studienreferendarin oder der Studienreferendar einer Fachbetreuerin oder einem Fachbetreuer beziehungsweise Fachbetreuerinnen oder Fachbetreuern zugeteilt.
Auf Antrag oder aus dienstlichen Gründen kann die Zuweisung nach Absatz 1 aufgehoben und die Ausbildung an einer anderen Schule fortgesetzt werden.