Gesetze
Gesetz wird geladen …
Um die Studienreferendarinnen und Studienreferendare umfassend und intensiv auf ihren künftigen Beruf vorzubereiten, werden weitere Ausbildungsveranstaltungen durchgeführt, zum Beispiel Einführung in die unterrichtsbezogenen Verwaltungs- und Organisationsarbeiten, Sprecherziehung, Mediation, Erlebnispädagogik, Mediendidaktik, Ausbildung in Erster Hilfe, Unfallverhütung sowie Strahlenschutz und Sicherheitsmaßnahmen im naturwissenschaftlichen Unterricht. Im Doppelfach ist der doppelte Umfang an weiteren Ausbildungsveranstaltungen zu erbringen. Nach Möglichkeit nehmen die Studienreferendarinnen und Studienreferendare an Besichtigungen, Studienfahrten, Tagungen, Lehrgängen und Kursen teil, die für ihre spätere Lehr- und Erziehungstätigkeit förderlich sind.
Für die Leitung von Veranstaltungen gemäß Absatz 1 können vom Ministerium für Bildung und Kultur Lehrbeauftragte berufen werden.