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Die Zweite Staatsprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Den Zeitpunkt der Prüfung bestimmt die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars für das Lehramt an beruflichen Schulen.