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Die Zweite Staatsprüfung wird am Ende des Vorbereitungsdienstes abgelegt. Die Prüfungslehrproben finden im letzten Ausbildungshalbjahr statt.
Die Leiterin oder der Leiter des Staatlichen Prüfungsamtes für das Lehramt an Schulen legt auf Vorschlag der Leiterin oder des Leiters des Studienseminars den Prüfungsplan für die Prüfungslehrproben und die mündliche Prüfung fest.
Anwärterinnen und Anwärtern mit Behinderungen sind auf Antrag die ihrer Behinderung angemessenen Erleichterungen im Prüfungsverfahren einzuräumen.