Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen (LPO II - Hauptschulen und Gesamtschulen) Vom 27. Januar 2012*
Die Zweite Staatsprüfung umfasst Prüfungen im unterrichtspraktischen, im fachdidaktisch-fachmethodischen und im bildungswissenschaftlichen Bereich. Sie besteht aus den Prüfungslehrproben und der mündlichen Prüfung.
§ 12 LPOIIHaupt/GesV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen