Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik (LPO II - Sonderpädagogik) Vom 20. Juli 2009
Die Zweite Staatsprüfung umfasst Prüfungen im unterrichtspraktischen, im fachdidaktisch-fachmethodischen und im bildungswissenschaftlichen Bereich. Sie besteht aus den Prüfungslehrproben und der mündlichen Prüfung.
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