Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) (LPO II - Sekundarstufe I) om 22. Juli 2015*
Die Zweite Staatsprüfung umfasst Prüfungen im unterrichtspraktischen, im fachdidaktisch-fachmethodischen und im bildungswissenschaftlichen Bereich. Sie besteht aus den Prüfungslehrproben und der mündlichen Prüfung.
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