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Diese Verordnung gilt für alle Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1. Februar 2012 beginnen.
Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst vor dem 1. Februar 2012 begonnen haben, führen diesen nach den Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Hauptschulen und Gesamtschulen vom 22. September 1981 (Amtsbl. S. 657), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 19. November 2008 (Amtsbl. S. 1930, 1935),4 fort.