Art. 2 Abs. 4 SN-21632Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Anpassungen in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung
„§ 44 Übergangsregelung Auf Studienreferendarinnen und Studienreferendare, deren Vorbereitungsdienst spätestens bis zum ersten Unterrichtshalbjahr des…
§ 44 Abs. 1 LPO II - BSVerordnung über die Ausbildung und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen (LPO II - BS) Vom 19. Dezember 2012*
Diese Verordnung gilt für alle Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1. Februar 2013 beginnen. Für…
§ 27 LPOIISekIV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I (Klassenstufen 5 bis 10) (LPO II - Sekundarstufe I) om 22. Juli 2015*
Diese Verordnung gilt für alle Anwärterinnen und Anwärter, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1. August 2015 beginnen. Für Studienreferendarinnen und…
§ 28 Abs. 1 LPOIIGym/GemV SLVerordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) (LPO II - Gymnasien und Gemeinschaftsschulen) Vom 22. Januar 2013*
Diese Verordnung gilt für alle Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1. Februar 2013 beginnen.
§ 10 Abs. 2 SLehrLVOVerordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des Schul- und Schulaufsichtsdienstes des Saarlandes (Saarländische Lehrerlaufbahnverordnung - SLehrLVO) (Art. 3 der Verordnung) vom 27. September 2011[1]
Für Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen nach § 5 vor dem 1. Februar 2013 beginnen, dauert der Vorbereitungsdienst…