Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik (LPO II - Sonderpädagogik) Vom 20. Juli 2009
Diese Verordnung regelt den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung der Bewerber/Bewerberinnen für das Lehramt für Sonderpädagogik im Saarland.
§ 1 LPOIISopV SLKeine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen