Verordnung über die Ausbildung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik (LPO II - Sonderpädagogik) Vom 20. Juli 2009
Die Zweite Staatsprüfung dient der Feststellung, ob der Prüfling nach seinen fachlichen Kenntnissen und Kompetenzen sowie seiner pädagogischen Eignung die für den Berufseintritt notwendigen Qualifikationen besitzt.
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